Neuerungen für April 2025

Ab April 2025 treten zahlreiche Neuerungen in verschiedenen Bereichen in Kraft. Von neuen Einkommensgrenzen für das Elterngeld bis hin zu Anpassungen bei der theoretischen Führerscheinprüfung – hier erfährst du, welche Neuerungen auf dich zukommen.

Elterngeld: Einkommensgrenze wird abgesenkt

Eltern von Kindern, die ab dem 1. April 2025 geboren werden, erhalten nur dann Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt 175.000 Euro nicht übersteigt. Die Regelung gilt für Paare und auch für getrennt lebende Eltern, bei denen das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet wird. Für Alleinerziehende zählt das alleinige Einkommen.

Neue Fragen bei der Führerscheinprüfung

Ab dem 1. April wird der Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung erneuert. Einige veraltete Fragen wurden herausgenommen, und andere Fragen wurden hinzugefügt. Die Änderungen betreffen zum Beispiel die Regeln beim Rechtsabbiegen, Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen sowie bestimmte Verkehrsschilder. Wer balddie Prüfung hat, sollte sich mit dem neuen Katalog befassen.

Digitaler Fahrzeugschein: Testlauf startet

Ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung ist das Pilotprojekt für den digitalen Fahrzeugschein. Ab April können Autofahrerinnen und Autofahrer eine App testen, die es ermöglicht, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 direkt auf dem Smartphone zu speichern und vorzuzeigen. Das soll das Verlust-Risiko minimieren und den Alltag erleichtern.

Elektronische Patientenakte bald bundesweit

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) könnte ab April bundesweit erfolgen. Der Test der seit Januar in drei Regionen schon läuft, ist im Moment in der Auswertung. Ziel der ePA ist es, medizinische Dokumente wie zum Beispiel Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde zentral zu speichern. Damit soll der Austausch zwischen Arztpraxen, Apotheken und weiteren Einrichtungen leichter werden. Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenkassen sollen die ePA automatisch erhalten, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Einige Kassen haben dazu ihre Versicherten bereits informiert.

Darmkrebs: Frühere Kostenübernahme für Frauen

Die gesetzlichen Krankenkassen passen die Altersgrenze für die Kostenübernahme bei der Darmkrebsvorsorge an. Bisher lag sie für Männer bei 50 Jahren, bei Frauen jedoch ab 55 Jahren. Ab April wird diese Ungleichbehandlung aufgehoben, sodass auch Frauen bereits ab 50 Jahren von der kostenfreien Vorsorge profitieren können. Darmkrebs ist nach aktuellen Daten eine der häufigsten Tumorerkrankungen in Deutschland.

Hermes erhöht Preise für Pakete

Wer ab April Pakete mit Hermes versendet, muss sich auf Preiserhöhungen einstellen. Hermes begründet die Anpassung mit höheren Kosten und wichtigen Investitionen. Besonders betroffen sind Haustür-Lieferungen. Besser ist es jedoch für den Paketversand in Hermes-Paketshops – hier bleibt die Preiserhöhung moderater, und für ein L-Paket fällt der Preis sogar leicht.

Tariferhöhungen in Handwerksberufen

In verschiedenen Branchen des Handwerks gibt es ab April mehr Geld:

  • Bau: Löhne steigen im Westen um 4,2 %, im Osten um 5 %.
  • Elektrohandwerk: Mindestlohn wird auf 14,41 Euro pro Stunde angehoben.
  • Dachdecker: Ungelernte Kräfte erhalten 14,35 Euro, gelernte Kräfte 16 Euro pro Stunde.
  • Gebäudereiniger: Der Mindestlohn beträgt neu 14,25 Euro, Glas- und Fassadenreiniger erhalten 17,65 Euro pro Stunde.

Surfen im Internet: Weniger Cookie-Banner

Ab April profitieren die User von weniger störenden Cookie-Bannern. Künftig kannst du die Zustimmung zur Nutzung von Cookies dauerhaft abspeichern, so dass du nicht mehr bei jedem Besuch einer Webseite erneut alles eingeben musst.

Die Änderungen bringen zahlreiche Erleichterungen und Anpassungen in ganz verschiedenen Bereichen. Nutze die neuen Möglichkeiten, die ab April 2025 zur Verfügung stehen.

Falls du möchtest, kannst du dich auch nochmal über die Neuerungen im März 2025 informieren.